Somehow the front of the house looks like steps, that is why it is called "Stapflehaus". It is believed to be one of the oldest buildings in the village. The Gothic gable, but above all the date “1597” engraved above the former entrance door indicates that the house was built before the Thirty Years' War and apparently survived the village fire of sixteen hundred thirty-four. The bread and the pretzel in the middle of the date indicate that there was a bakery in the house.
Learn more about "Weißbecken", "Pfister" and other craftsmen in the 16th century.
You are in front of one of the oldest houses in Denzlingen.
Together with the church of St. Michael and the “Gemeindestube” it was part of the former village center which was located at the crossroads between Kirchstraße (heading to Sexau) and the Hauptstraße.
Assumably, there were more shops and merchants in the close vicinity of the bakery (vine dealer, blacksmith etc.). Groceries and other basic commodities could be bought there.
It was the baker´s job to ensure the bread supply of the village. The flour was delivered by the mills of Denzlingen which were run by the water power the village stream provided.
The price for bread, pretzels and rolls was not arbitrary but defined by the authorities.
Size and weight was supervised by a “Schaumeister”. In case the baker had offered undersized bread he would have faced severe punishment. To make sure that everybody had the chance to buy bread, even the opening times were not arbitrary but defined externally.
Das Stapflehaus
Die für Denzlingen einzigartige und ungewöhnliche Fassade des Hauses Hauptstraße 97 ist oben durch einen freien Giebel, einen sogenannten Treppen- oder Staffelgiebel, abgeschlossen. Dieser ist links und rechts durch jeweils acht bzw. neun Stufen “abgetreppt”. Acht unregelmäßig angeordnete Fenster gliedern die Hauswand: ein Fenster oben im Dachspitz, zwei darunter im Dachgeschoss, drei im Erdgeschoss und zwei im Kellersockel. Beim “Stapflehaus” handelt es sich um das älteste Haus oder, vorsichtiger formuliert, um die älteste erhaltene Hausfassade im Dorf.
Dr. Folkhard Cremer (Landesamt für Denkmalpflege, Freiburg) schrieb dazu nach einer gemeinsamen Besichtigung am 1.6.2018: „Die Fensteraufteilung im Erdgeschoss folgt im Prinzip dem im Ortsbild typischen Haustyp, der über eine Haustür in einen Querflur von der Traufseite her erschlossen wird. An dem Querflur zur Straße gelegen sind in der Regel eine Eckstube und eine Schlafkammer. Die Schlafkammer hat ein zur Straße gerichtetes Fenster, die Eckstube ein zwischen Giebel und Hauseingang an der Traufseite angeordnetes Fenster und zwei zur Straße gerichtete Fenster (über denen sich ursprünglich wohl mal ein Schutzdach befand, worauf zwei Konsolsteine hinweisen). Allerdings weist die Staffelgiebelfront gegenüber diesem ortsüblichen Typus eine Besonderheit auf. [Zwischen dem Schlafkammerfenster und dem Stubenfenster] ist im Putz ein Bogenscheitelstein mit der Jahreszahl 1597 freigelassen. In der Mitte zwischen den Ziffern befindet sich ein Schild mit dem Zeichen der Bäckerzunft.“
Abb. 1: Foto aus dem Jahre 1983
Die zunächst geäußerte Vermutung, dieser Stein sei „ohne Bezug zur inneren Raumaufteilung … in die Außenmauer eingemauert“ worden, er sei „aus einem anderen Zusammenhang übernommen und an seiner heutigen Stelle als Spolie sekundär versetzt worden (Mitteilung vom 28.5.2018), hat Herr Dr. Cremer korrigiert, als ihm vom Autor ein Foto aus dem Jahre 1983 (siehe Abb. 1) gezeigt wurde, auf dem die Fassade ohne Putz zu sehen ist: „Das Foto zeigt, dass der Stein mit Datierung und Zunftzeichen den Abschluss einer vermauerten rundbogigen Öffnung ist, deren Gewände umlaufend profiliert ist und deren etwa brüstungshohe Basis durch quadratische Überstabungen markiert ist. Dass nicht nur der Scheitelstein, sondern die gesamte Öffnung noch in der Fassade vorhanden und zudem von einem gemauerten Entlastungsbogen überfangen ist, darf als Hinweis darauf gedeutet werden, dass der Scheitelstein nicht nachträglich als Spolie in die Wand eingebaut wurde. Vielmehr ist wohl davon auszugehen, dass es sich hier um die Rahmung einer Ladenklappe einer Brotausgabe, also einen sogenannten. Brotscharren handelt. Solche Bäcker – oder Metzgerscharren (auch Scharrn, Scharne oder Schirn genannt) sind etwa in Spätmittelalter und Renaissance an Markthallen oder Rathäusern, aber auch an Gebäuden der entsprechenden Zunft überliefert.“
Abb. 2: Die Jahreszahl 1597 am „Stapflehus“ mit dem Zeichen des Bäckers über dem ehemaligen Eingang (von der Dorfstraße/Hauptstraße her)
Unabhängig davon, ob der Sandsteinbogen in der Fassade eine Ladenklappe zur Brotausgabe umrahmte oder eine kleine Eingangstür zur Hauptstraße hin, scheint nun gesichert, dass der Stein mit der Jahreszahl 1597 und den Zunftzeichen des Bäckers (siehe Abb. 2) zu diesem Haus gehört. Die Lage in unmittelbarer Nähe zum alten Dorfzentrum, das aus Kirche, Gemeindestube und Gerichtsstätte (siehe Tafeln 13 und 22) bestand, lässt jedenfalls darauf schließen, dass das Gebäude zum alten Häuserbestand des Dorfes gehört.
Abb. 3: Seite 8 aus dem Urbar Denzlinger Gebräuch und Herkommen von alters her von 1521
Alles deutet darauf hin, dass hier einst ein Bäcker sein Handwerk betrieben hat. Im Urbar Denzlinger Gebräuch und Herkommen von alters her aus dem Jahre 1521 (mit “Erneuerungen” von 1523, 1535 und 1551) ist festgehalten, dass die Bäcker zum Brotbacken verpflichtet waren. Dort heißt es: Die Bäcker sollen daß Dorf in der Wochen kein Tag ohne Brodt lassen, bey Peen und Straf fünf Schilling. Auch war es ihnen untersagt, zum Backen Mischfrucht zu verwenden, so die Weyß in guethem Kauf und so wolfeil ist. Das Brot sollte also nur aus “Weizen” hergestellt werden (das Wort “Weizen” ist abgeleitet vom “weißen”, hellen Mehl). Die Bäcker wurden deshalb “Weißbecken” genannt: Die Weyßbeckhen, die zue Tentzlingen sitzen oder jnn künftigen Zeithen da sitzen würten, waren der Kontrolle durch den “Schaumeister” der Gemeinde unterworfen. Wenn dieser feststellte, daß solch Brod zue klein oder nicht Kaufmannsgueth wehre, war eine Strafe fällig; notfalls konnte der Schaumeister den Bäcker sogar vor Gericht bringen.
Der Name des “Pfistergäßle”, das nicht weit vom Stapflehaus entfernt ist, lässt vermuten, dass es dort einen weiteren Bäcker gab. Denn das Wort “Pfister”, das heute auch als Familiennamen verbreitet ist, entwickelte sich aus der lateinischen Berufsbezeichnung pistor “Bäcker, Müller”.
Weitere Berufe im Dorf
In den Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts und im Urbar Denzlinger Gebräuch sind zahlreiche weitere Berufe und Handwerke in Denzlingen bezeugt: Da gab es den Winman (“Winzer, Weinhändler”), den Smid (“Schmied”), den Spengeler (“Blechschmied”), den Hipper (“Waffelbecker”), und 1417 ist sogar ein Bader (“Arzt”) zu Tentzlingen namens Gallin Hager erwähnt.
Auch für die Metzger oder Fleischer im Ort gab es ein gewisses Berufsethos und feste Regeln, die sie beachten mussten: Die Metzger, die da metzgen wollen, die sollen haben guot gemest Ochsen, Stier oder Kalbelen, die veistd sind. Bevor ein Rind geschlachtet wurde, musste der Metzger den Schaumeister holen. Wäre es aber Sach, daß er die Schaumeister nicht holte, oder ein Rind abzug, daß ihm nit geschetzt wär, so war ein Strafgeld fällig.
Die Wirte durften keinen Gast abweisen, sondern sie mussten für ihn immer ein Bett und für sein Pferd einen Stall bereithalten. Sie waren verpflichtet, den Wein nach Möglichkeit im Ort zu kaufen: Welcher will zue Tentzlingen Wirth sein, der soll Wein kauffen in dem Dorff, dieweil er Kauffmannsgueth findt. Die Kontrolle über den Weinzehnten, der an das Stift in Waldkirch und an die Herrschaft zu zahlen war, oblag dem Weinsticher, der auch für das Eichen der Fässer zuständig war, und dem Umgelder. Die Würth sollen nach zehen Uhren nachmittag niemandt kein Wein mehr geben bey Peen 1 Pfund Pfennig. Die zeitliche Begrenzung galt auch für den häuslichen Bereich: Es soll auch niemand, wer der sey, in seinem Hauß nach zehen Uhren eine Gastung haben, bey Peen 5 Schilling dem Dorff.
Ähnlich detailliert waren auch die Fischrechte, die Schweinerechte, die Feld- und Weideordnung, der Frondienst und die Nutzung der Allmende geregelt.
Autor dieses ArtikelsDieter Geuenich
Quellen / CopyrightsFolkhard Cremer (Landesamt für Denkmalpflege, Freiburg), Schriftliche Mitteilungen vom 28. Mai und
1. Juni 2018.Dieter Geuenich, Denzlingen. Eine alemannische Siedlung im Breisgau (Denzlingen 1983), S. 95 f.Dieter Geuenich - Dieter Ohmberger, Denzlingen, Band 1: Von den Anfängen bis zum Dreißigjährigen Krieg (Denzlingen 2013), S. 133-155. [Karl Friedrich] Meyer, Das alte Denzlinger Dorfbuch. Vortrag gehalten am 16. Juni in der Sitzung des historischen Vereins zu Emmendingen
(Emmendingen 1975).
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